Prüfen und reparieren von Hebezeugen nach UVV


Nach den geltenden Unfallverhütungsvorschriften müssen Hebezeuge und Anschlagmittel mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Prüfung ist nachzuweisen. Alle drei Jahre ist bei Ketten eine Rissprüfung vorgeschrieben.


Diese geforderte Überprüfung durch einen Sachkundigen bereitet vielen Betrieben Schwierigkeiten, sei es, dass keine Prüfvorrichtung vorhanden ist, sei es, dass die notwendige Ausbildung zum Sachkundigen nicht durchführbar ist. Sind Hebezeuge nur in geringem Umfang vorhanden, wäre ein unverhältnismäßig hoher Aufwand zur Erfüllung der Forderung zu erbringen.


Wir haben geschulte Fachkräfte in unserer Werkstatt, die zu einem annehmbaren Preis Ihre Geräte prüfen und reparieren können.


Als Spezial-Reparaturbetrieb reparieren und prüfen wir sämtliche von uns gelieferte Hebezeuge, die in der Bundesrepublik einen gewissen Marktanteil haben oder hatten. Sie haben den Vorteil bei einer Zusammenarbeit mit uns, sämtliche zur Prüfung anstehenden Hebe- oder Anschlagmittel in einer Sendung zusammenfassen zu können, gleich ob Hydraulik-Heber, Elektrokettenzüge, Ketten, Seile, Blechgreifer, DIN-Winden oder Flaschenzüge sowie Werkzeuge.


Nach durchgeführter Reparatur oder Prüfung werden die Geräte auch äußerlich soweit möglich aufgearbeitet, so dass Sie in jeder Beziehung ein neuwertiges Gerät zurückerhalten.


Des weiteren erhalten die Geräte eine Prüfplakette, anhand der man den nächsten Prüftermin erkennen kann, sowie ein Prüfungszeugnis zum Nachweis der durchgeführten Prüfung.


Mit unserem Reparaturdienst schützen wir Sie vor evtl. unangenehmen Unfallfolgen,
da Sie Ihre Verantwortung für Überprüfung und Instandsetzung gemäß UVV an uns delegieren können


Wir bieten Ihnen einen kompletten Service:
Prüfen und Reparieren
Beratung

Neugeräte und Ersatzteillieferung
Lange-Hebetechnik e.K. • Gewerbestrasse 7 • 77743 Neuried-Altenheim • Tel. 0 78 07/92 95 0 • Fax. 0 78 07/29 87 • Email info@lange-hebetechnik.de